Inhaberin mit Team im Betrieb
Für wen ist das wichtig?
Für Unternehmen, die ihr Team über die gesetzliche Absicherung hinaus schützen möchten, besonders bei körperlicher Arbeit und häufigen Fahrten. Auch Inhaber lassen sich je nach Vertrag einbeziehen.
Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht?
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten ab, aber keine Unfälle in der Freizeit. Auf dem Arbeitsweg kann der Schutz bei privaten Unterbrechungen entfallen. Auch die Tätigkeit im Homeoffice ist versichert, allerdings nur, soweit sie beruflich veranlasst ist.
Unternehmer sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Es hängt von der Branche und der Satzung der Berufsgenossenschaft ab, und vielfach ist eine freiwillige Versicherung möglich.
Welche Leistungen kann die Gruppenunfallversicherung vorsehen?
Leistungsart und Höhe vereinbaren Sie im Vertrag. Üblich sind unter anderem:
- Kapitalleistung bei dauerhafter Invalidität
- Leistung im Todesfall
- Unfallrente
- Krankenhaustagegeld und Übergangsleistungen
- Bergungskosten und kosmetische Operationen
Wann gilt etwas als Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis unfreiwillig die Gesundheit schädigt. So bestimmt es das Versicherungsvertragsgesetz. Krankheiten sind deshalb grundsätzlich nicht versichert, auch wenn sie zu einer Invalidität führen. Für den privaten Bereich finden Sie mehr auf der Seite zur Unfallversicherung.
Wie wird die Gruppenunfallversicherung besteuert?
Arbeitgeber können die Lohnsteuer auf die Beiträge mit 20 Prozent pauschal erheben, wenn mehrere Beschäftigte gemeinsam in einem Vertrag versichert sind. Die frühere Begrenzung auf durchschnittlich 100 Euro je Person im Jahr steht seit 2024 nicht mehr im Gesetz. Es kommt auch darauf an, wer die Ansprüche geltend machen darf. Das klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Was ist versichert, was nicht?
Typischerweise versichert
- Unfälle im Beruf und je nach Vertrag auch in der Freizeit
- Mehrere Beschäftigte in einem gemeinsamen Vertrag
- Invaliditätsleistung, Todesfallleistung und weitere Bausteine, je nach Vereinbarung
- Einbeziehung der Geschäftsführung, je nach Vertrag
Typischerweise nicht versichert
- Krankheiten und nicht unfallbedingte Gesundheitsschäden
- Einkommensersatz bei Berufsunfähigkeit, dafür gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung
- Ersatz für die gesetzliche Unfallversicherung und die Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft
- Vertraglich ausgeschlossene Unfälle, etwa je nach Bedingungen unter Alkoholeinfluss
Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.
Worauf sollten Sie achten?
- Legen Sie vorab fest, ob der Schutz rund um die Uhr oder nur beruflich gelten soll.
- Regeln Sie schriftlich, wem die Leistung zusteht und wie sie ausgezahlt wird.
- Melden Sie Unfälle zeitnah und dokumentieren Sie den Hergang. Nach einem Unfall können Fristen laufen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung?
Gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben. Sie kann sinnvoll sein, wenn Sie die Absicherung Ihrer Beschäftigten über den gesetzlichen Schutz hinaus verbessern möchten. Mitunter ist sie auch ein Thema in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
Gilt der Schutz auch im Homeoffice?
Das hängt vom Vertrag ab. Ein Schutz rund um die Uhr erfasst den Bereich in der Regel mit, ein reiner Berufstarif nur die berufliche Tätigkeit. Lassen Sie das schriftlich bestätigen.
Wovon hängt der Beitrag ab?
Vor allem von Zahl und Tätigkeit der Versicherten, den vereinbarten Summen, den Bausteinen und dem Geltungsbereich. Körperlich riskante Tätigkeiten werden in der Regel höher eingestuft als Bürotätigkeiten.
