Pferdehaftpflicht

Kurz gesagt

Die Pferdehaftpflicht zahlt, wenn Ihr Pferd anderen einen Schaden zufügt, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie ist nirgends in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Verbraucherschützer raten Haltern dennoch dazu, denn Sie haften nach § 833 BGB grundsätzlich auch ohne Verschulden. Die Privathaftpflicht greift bei Pferden nicht.

Redaktion Agentur RaimondiStand: November 2026

Für wen ist das wichtig?

Für alle, die ein Pferd oder Pony privat halten. Für die gewerbliche Nutzung, etwa als Schul- oder Therapiepferd, gibt es spezielle Tarife.

Warum haftet der Pferdehalter auch ohne Verschulden?

Das sieht § 833 BGB vor. Richtet ein Tier einen Schaden an, muss der Halter grundsätzlich dafür einstehen, weil von einem Tier eine eigene Gefahr ausgeht. Eine Entlastung ist nur bei Haustieren möglich, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dienen, und nur wenn der Halter die nötige Sorgfalt beachtet hat. Für das private Freizeitpferd hilft das in der Regel nicht.

Bricht ein Pferd von der Koppel aus und löst auf der Straße einen Unfall aus, können schnell hohe Forderungen entstehen. Die Haftung ist der Höhe nach nicht begrenzt.

Sind andere Reiter mitversichert?

Das hängt vom Vertrag ab. Der GDV nennt: Bekannte oder Freunde, die das Pferd unentgeltlich reiten oder hüten, sind meist mitversichert. Bei fremden Reitern und Reitbeteiligungen sollte die Mitversicherung ausdrücklich vereinbart sein.

Das ist wichtig, weil die Verantwortung bei Ihnen bleibt, wenn Sie das Pferd einem Dritten überlassen. Wer die Aufsicht vertraglich übernimmt, kann nach § 834 BGB zusätzlich selbst haften. Regeln Sie deshalb auch schriftlich, wer für was verantwortlich ist.

Welche Summe ist sinnvoll?

Experten und die Verbraucherzentrale nennen mindestens 5 Millionen Euro pauschal. Der GDV weist darauf hin, dass der Aufschlag für höhere Summen oft gering ist. Deshalb lohnt der Vergleich mit Blick auf den tatsächlichen Beitragsunterschied.

Worauf sollten Sie im Vertrag achten?

Je nach Tarif unterscheiden sich vor allem diese Punkte:

  • Fremdreiter und Reitbeteiligung
  • Flurschäden, etwa auf Wiesen und Feldern
  • Deckschäden bei Hengsten, Fohlen bei Stuten
  • Verstöße gegen Halterpflichten
  • Mietsachschäden an Stall oder Box

Was bestimmt den Beitrag?

Den Beitrag bestimmen vor allem Zahl und Nutzung der Pferde, mitversicherte Reiter, Deckungssumme und Selbstbeteiligung.

Was ist versichert, was nicht?

Typischerweise versichert

  • Personen- und Sachschäden, die Ihr Pferd anderen zufügt
  • Vermögensfolgeschäden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Schäden durch unentgeltliche Reiter und Hüter je nach Vertrag
  • Flur- und Deckschäden je nach Vertrag

Typischerweise nicht versichert

  • Eigene Verletzungen des Halters, dafür kann eine Unfallversicherung ergänzen
  • Gewerbliche Nutzung ohne passenden Tarif
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Buß- und Strafgelder
  • Tierarztkosten für das eigene Pferd

Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.

Worauf sollten Sie achten?

  • Geben Sie jede Änderung der Nutzung an, etwa Unterricht, Vermietung oder Beritt gegen Geld.
  • Prüfen Sie Weidezäune und Ausgänge regelmäßig. Wer Sicherungspflichten verletzt, riskiert Streit um die Regulierung.
  • Klären Sie mit Reitbeteiligung und Stallbetreiber schriftlich, wer welchen Schutz hat.

Häufige Fragen

Zahlt die Versicherung, wenn jemand von meinem Pferd fällt?

Das kann sein. Auch Reiter können als Geschädigte Ansprüche gegen den Halter stellen. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, hängt von Vertrag und Einzelfall ab, zum Beispiel davon, ob sich ein Reiter bewusst einem Risiko ausgesetzt hat.

Ist die Pferdehaftpflicht in einem Bundesland Pflicht?

Nein. Laut Verbraucherzentrale und GDV ist sie in keinem Bundesland vorgeschrieben. Reitställe können aber einen Nachweis verlangen.

Reicht die Haftpflicht des Stalls aus?

Nein, sie ersetzt Ihren Vertrag in der Regel nicht. Der Stallbetreiber sichert seine eigene Haftung ab. Als Halter haften Sie dagegen für das, was Ihr Pferd anrichtet.