Hausratversicherung

Kurz gesagt

Die Hausratversicherung ersetzt Ihre Einrichtung und persönlichen Dinge, wenn sie durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Sturm oder Hagel zerstört oder gestohlen werden. Gezahlt wird in der Regel der Neuwert. Wichtig ist eine passende Versicherungssumme, sonst droht eine gekürzte Entschädigung.

Redaktion Agentur RaimondiStand: November 2026

Für wen ist das wichtig?

Für Mieter und Eigentümer, die ihre Einrichtung im Schadenfall nicht aus eigener Tasche neu kaufen könnten.

Was zählt zum Hausrat?

Zum Hausrat zählen Möbel, Kleidung, Technik, Küchengeräte, Bücher und Vorräte, außerdem Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld. Das Gebäude selbst gehört nicht dazu, dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Fest eingebaute Teile können je nach Eigentumslage und Bedingungen unterschiedlich zugeordnet sein. Das gilt etwa für eine vom Mieter bezahlte Einbauküche.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Summe sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale empfiehlt die Versicherungswirtschaft meist mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei hochwertiger Einrichtung kann das zu wenig sein. Wie Sie den Wert schätzen, zeigt unser Beitrag zur passenden Versicherungssumme.

Ist die Summe zu niedrig, liegt Unterversicherung vor. Der Versicherer darf dann nach § 75 VVG anteilig kürzen. Ist nur die Hälfte des Wertes versichert, gibt es bei 10.000 Euro Schaden 5.000 Euro. Manche Tarife verzichten darauf, wenn Sie die Summe nach Wohnfläche festlegen. Auf die genaue Bedingung kommt es an.

Sind Starkregen und Überschwemmung versichert?

Im Grundschutz meist nicht. Dafür gibt es den Baustein für weitere Naturgefahren. Warum er oft auch für Hausrat im Keller oder Erdgeschoss ein Thema ist, erklären wir bei der Elementarversicherung.

Was gilt für Wertsachen und unterwegs?

Wertsachen sind begrenzt versichert. Die Entschädigung liegt meist bei 20 Prozent der Versicherungssumme, teils mit besonderen Anforderungen an die Aufbewahrung, etwa in einem Geldschrank.

Vorübergehend außerhalb der Wohnung, meist bis etwa drei Monate, gilt in der Regel die Außenversicherung. Sie ist ebenfalls begrenzt, üblich sind 10 bis 20 Prozent der Summe und höchstens 10.000 Euro.

Was bestimmt den Beitrag?

Den Beitrag bestimmen vor allem Wohnfläche und Versicherungssumme, der Wohnort, die Art des Gebäudes, die gewählten Bausteine und eine mögliche Selbstbeteiligung.

Was ist versichert, was nicht?

Typischerweise versichert

  • Schäden durch Feuer, Rauch und Löschwasser
  • Leitungswasserschäden
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
  • Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
  • Starkregen und Überschwemmung nur mit Zusatzbaustein

Typischerweise nicht versichert

  • Einfacher Diebstahl ohne Einbruch, etwa aus dem offenen Hausflur oder Restaurant
  • Schäden am Gebäude selbst
  • Fahrräder, die draußen gestohlen werden, sofern nicht zusätzlich vereinbart

Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.

Worauf sollten Sie achten?

  • Dokumentieren Sie Ihren Hausrat mit Fotos oder Video und heben Sie Rechnungen auf.
  • Melden Sie Schäden unverzüglich. Einen Einbruch zeigen Sie zusätzlich sofort bei der Polizei an.
  • Passen Sie die Summe nach Umzug oder größeren Anschaffungen an.

Häufige Fragen

Zahlt die Hausratversicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Das hängt vom Vertrag ab. Nach § 81 VVG darf der Versicherer die Leistung bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden kürzen, je nach Schwere des Verschuldens. Manche Tarife schränken dieses Recht ein, zum Beispiel bis zu einer bestimmten Schadenhöhe.

Brauche ich als Mieter eine Hausratversicherung?

Das ist keine Pflicht, kann aber sinnvoll sein. Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt Ihre Möbel und Geräte nicht. Entscheidend ist, ob Sie einen Totalverlust aus eigenen Mitteln ersetzen könnten.

Ist mein Gepäck im Urlaub mitversichert?

Oft ja, über die Außenversicherung. Bei Diebstahl zahlt sie in der Regel nur nach einem gewaltsamen Eindringen in die Unterkunft, nicht bei Diebstahl auf der Straße.