Paar auf der Terrasse des eigenen Hauses
Wie berechnen Sie die richtige Versicherungssumme?
Sie berechnen die Summe, indem Sie den Wert Ihres gesamten Hausrats zum Neupreis schätzen, also zu dem Betrag, den die Neuanschaffung gleichwertiger Dinge heute kosten würde. Gehen Sie am besten Raum für Raum vor und vergessen Sie weder Keller, Dachboden noch Garage. Unterschätzt werden oft Kleidung, Küche, Bücher und Hobbyausrüstung. Es gibt zwei übliche Wege:
- Einzelne Wertermittlung: Sie listen alle Gegenstände mit ihrem Neuwert auf. Das ist am genauesten, aber aufwendig.
- Quadratmetermodell: Sie multiplizieren die Wohnfläche mit einem Pauschalwert. Der Wert ist tarifabhängig, oft um 650 Euro pro Quadratmeter. Bei 80 Quadratmetern wären das rechnerisch 52.000 Euro.
Reicht der Pauschalwert pro Quadratmeter?
Der Pauschalwert reicht für viele Haushalte als Orientierung, ersetzt aber keine Prüfung. Die Verbraucherzentrale nennt etwa 650 Euro pro Quadratmeter als übliche Mindestsumme, der GDV nennt je nach Versicherer meist 650 bis 750 Euro. Der tatsächliche Wert kann deutlich abweichen.
Wer hochwertige Möbel, viel Technik, Kunst oder eine große Sammlung besitzt, liegt schnell darüber. Wer sparsam eingerichtet ist und eine große Wohnung hat, kann überversichert sein und zahlt dann mehr als nötig. Eine überschlägige eigene Liste lohnt sich deshalb fast immer, auch wenn Sie danach beim Quadratmetermodell bleiben. Sie müssen dabei nicht auf den Euro genau sein. Es reicht zu erkennen, ob Sie deutlich über oder unter dem Pauschalwert liegen.
Was bedeutet Unterversicherung?
Unterversicherung bedeutet, dass die vereinbarte Summe unter dem tatsächlichen Wert des Hausrats liegt. Das Gesetz sieht dafür eine Kürzung vor: Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert bei Eintritt des Schadens, muss der Versicherer nur im Verhältnis von Summe zu Wert leisten (§ 75 VVG). Das nennt man Quotelung. Ihr Vertrag regelt die Kürzung im Einzelnen.
Der Effekt ist auch bei kleinen Schäden spürbar. Die Verbraucherzentrale rechnet so: Sie haben 50.000 Euro versichert, Ihr Hausrat ist aber 100.000 Euro wert. Sie sind also nur zur Hälfte versichert. Bei einem Schaden von 10.000 Euro zahlt der Versicherer dann nur 5.000 Euro, obwohl die Summe von 50.000 Euro bei Weitem nicht ausgeschöpft ist.
Unterversicherung entsteht oft schleichend: durch Neuanschaffungen, durch steigende Preise oder wenn Sie Dinge bei der Ermittlung nur mit dem Zeitwert ansetzen. Auch ein Vertrag, der vor vielen Jahren einmal gepasst hat, kann heute zu niedrig sein.
Was leistet der Unterversicherungsverzicht?
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall nicht wegen Unterversicherung kürzt. In vielen Tarifen gilt er, wenn Sie eine ausreichende Summe pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbaren. Das ist bequem, hat aber Grenzen:
- Die Wohnfläche muss richtig angegeben sein. Das gilt auch nach einem Umzug.
- Der vereinbarte Betrag je Quadratmeter muss die Tarifvorgabe erreichen.
- Der Verzicht erhöht die Summe nicht. Bei einem Totalschaden zahlt der Versicherer höchstens die vereinbarte Versicherungssumme.
- Tarife unterscheiden sich im Detail. Maßgeblich ist immer Ihr Vertrag.
Wie halten Sie die Summe aktuell?
Sie halten die Summe aktuell, indem Sie sie bei Veränderungen anpassen und alle paar Jahre überprüfen. Melden Sie größere Anschaffungen zeitnah. Teilen Sie bei einem Umzug die neue Wohnfläche mit, denn eine größere Wohnung kann ohne Anpassung zu Unterversicherung führen.
Viele Tarife bieten eine Anpassung an die Preisentwicklung, oft Dynamik genannt, oder einen Vorsorgebetrag für zusätzliche Werte. Beides mindert das Risiko, ersetzt aber nicht die Prüfung nach großen Käufen.
Dokumentieren Sie Ihren Hausrat. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Fotos oder ein Video der Räume und das Aufbewahren von Rechnungen. Das erleichtert den Nachweis im Schadenfall erheblich. Was dann zu tun ist, erklärt der Beitrag Schaden richtig melden.
Was gilt für Wertsachen und besondere Dinge?
Für Wertsachen gelten meist eigene Grenzen. Dazu zählen etwa Schmuck, Gold und Bargeld. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist die Entschädigung je Schadenfall meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, teils gelten für einzelne Dinge niedrigere Grenzen. Oft sind auch bestimmte Aufbewahrungsregeln einzuhalten, etwa ein Geldschrank.
Liegt Ihr Bestand darüber, reicht eine pauschale Summe nicht aus. Klären Sie das vorab mit dem Versicherer. Prüfen Sie zudem, ob Schäden durch Starkregen im Vertrag enthalten sind, denn dafür braucht es meist einen eigenen Baustein. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zu Starkregen und Hochwasser. Einen Überblick finden Sie auf unserer Seite zur Hausratversicherung.
Häufige Fragen
Zahlt die Hausratversicherung den Neuwert?
In der Regel ja. Ersetzt wird der Betrag für die Neuanschaffung gleichwertiger Sachen. Die Bedingungen Ihres Vertrags können Ausnahmen enthalten, etwa für nicht mehr genutzte Gegenstände.
Muss ich jeden Gegenstand einzeln auflisten?
Nein. Für den Abschluss genügt oft das Quadratmetermodell. Eine grobe eigene Schätzung hilft aber zu erkennen, ob der Pauschalwert zu Ihrem Hausrat passt.
Was ist bei einer deutlich zu hohen Summe?
Dann zahlen Sie mehr Beitrag, als nötig wäre. Im Schaden erhalten Sie trotzdem nur den tatsächlichen Wert ersetzt. Eine Anpassung nach unten kann sich deshalb lohnen.
