Paar auf der Terrasse des eigenen Hauses
Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?
Maßgeblich ist, was beschädigt wurde und wodurch. Das Gebäude gehört zur Wohngebäudeversicherung, die bewegliche Einrichtung zur Hausratversicherung, das Auto zur Kasko. Für Wasser von außen braucht es bei Haus und Hausrat zusätzlich einen Elementarschutz. Die Übersicht zeigt den Regelfall.
| Schaden | Zuständig | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Keller oder Wände durch Überschwemmung | Wohngebäude | Elementarbaustein |
| Rückstau aus der Kanalisation, Gebäude | Wohngebäude | Elementarbaustein, oft funktionsfähige Rückstausicherung |
| Möbel und Vorräte durch Überschwemmung | Hausrat | Elementarbaustein |
| Sturm deckt das Dach ab | Wohngebäude | Standardschutz Sturm, ab Windstärke 8 |
| Hagel oder Blitz am Haus | Wohngebäude, für die Einrichtung Hausrat | Standardschutz |
| Auto wird überschwemmt | Teilkasko oder Vollkasko | Kasko vorhanden |
| Sie fahren in eine überflutete Straße | Meist nur Vollkasko | Kasko vorhanden, Verhalten wird geprüft |
Was leistet der Elementarschutz, und was nicht?
Der Elementarschutz deckt vor allem Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Er ist meist kein eigener Vertrag, sondern ein Zusatzbaustein. Neuere Policen enthalten ihn oft schon, ältere häufig nicht. Sehen Sie deshalb in Ihrem Versicherungsschein nach.
Auch mit Baustein gibt es Grenzen, auf die die Verbraucherzentrale hinweist:
- Grundwasser ist in der Regel nur versichert, wenn es an die Oberfläche tritt und dann ins Haus läuft.
- Regen, der nur durch Fenster oder Türen eindringt, ist nach den üblichen Bedingungen oft nicht versichert.
- Manche Tarife fassen Überschwemmung enger und meinen nur über die Ufer tretende Gewässer. Prüfen Sie die Definition.
- Pflichten sind einzuhalten: Rückschlagklappen funktionsfähig halten, Abflussleitungen freihalten und Dinge im Keller gegebenenfalls erhöht lagern.
Was gilt für Mieter und für Eigentümer?
Eigentümer sichern das Gebäude ab, Mieter ihre Einrichtung. Wer zur Miete wohnt, sollte daher den Elementarbaustein in der Hausratversicherung prüfen, denn das Haus ist Sache des Vermieters. Auch bei Eigentumswohnungen ist der Blick wichtig: Das Gemeinschaftseigentum versichert in der Regel die Eigentümergemeinschaft, die Einrichtung jeder selbst.
Schließen Sie den Schutz nicht erst unter dem Eindruck einer Warnung ab. Neue Elementarverträge haben in der Regel eine Wartezeit von einigen Wochen. Der Versicherer entscheidet zudem nach Gefährdung und bisherigen Schäden. In Risikolagen kann der Schutz teuer sein, hohe Selbstbehalte haben oder nach wiederholten Überflutungen abgelehnt werden. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Elementarversicherung.
Kommt eine Pflicht zum Elementarschutz?
Eine Pflicht gilt Stand November 2026 nicht, und ein Gesetz ist noch nicht beschlossen. Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium haben am 21. Oktober 2026 ein Diskussionspapier veröffentlicht. Länder und Verbände können bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen. Einen Referentenentwurf hat die Justizministerin nach Angaben des GDV für das erste Quartal 2027 in Aussicht gestellt.
Das Papier schlägt im Kern Folgendes vor. Es kann sich im Verfahren noch ändern:
- Neue Wohngebäudeversicherungen sollen Elementargefahren standardmäßig enthalten. Der Selbstbehalt soll höchstens 10 Prozent der Versicherungssumme betragen, maximal 20.000 Euro je Schaden.
- Bestehende Verträge sollen ein Jahr nach Inkrafttreten automatisch erweitert werden, wenn die Eigentümer nicht reagieren.
- Geprüft wird, ob Eigentümer stattdessen eine günstigere Mindestversicherung wählen können, mit einem Selbstbehalt von 50 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 100.000 Euro.
- Geprüft wird auch, ob Vermieter die Kosten für den Elementarschutz auf Mieter umlegen dürfen.
Warum ist das Thema auch in der Region relevant?
Starkregen trifft nicht nur Häuser am Fluss, sondern kann auch weit entfernt von Gewässern Keller fluten. Im Mai 2024 kam es zu Überschwemmungen im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Der GDV bezifferte die Elementarversicherungsquote damals mit 46 Prozent in Rheinland-Pfalz und 47 Prozent im Saarland. Das aktuelle Eckpunktepapier nennt bundesweit rund 59 Prozent der Wohngebäude. Die Zahlen sind nicht direkt vergleichbar, zeigen aber: Viele Gebäude sind nicht gegen Elementargefahren versichert.
Prüfen Sie daher auch dann, wenn Sie Ihr Haus nicht als gefährdet einschätzen. Ein Hochwasserrisiko zeigt sich nicht am Abstand zum nächsten Bach allein.
Was tun Sie vor und nach einem Schaden?
Vorher prüfen Sie den Vertrag, nachher gilt: Sicherheit zuerst, dann dokumentieren und melden. Ein überfluteter Keller kann unter Strom stehen. Betreten Sie ihn nur, wenn das gefahrlos möglich ist. Fotografieren Sie alles, bevor Sie aufräumen, und werfen Sie beschädigte Dinge erst nach Rücksprache mit dem Versicherer weg.
Halten Sie den Schaden möglichst gering, soweit es gefahrlos geht. Melden Sie ihn zeitnah. Die Schritte im Einzelnen erklärt der Beitrag Schaden richtig melden. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Hausratversicherung den Baustein enthält und ob die Summe noch stimmt.
Häufige Fragen
Zahlt die normale Wohngebäudeversicherung bei Starkregen?
In der Regel nicht für Überschwemmung und Rückstau. Dafür brauchen Sie den Elementarbaustein. Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitz sind dagegen meist im Standardschutz enthalten.
Ist Elementarschutz Pflicht?
Stand November 2026 nein. Die Bundesregierung diskutiert eine Regelung, nach der neue Wohngebäudeversicherungen ihn standardmäßig enthalten sollen. Beschlossen ist das noch nicht.
Gilt der Elementarschutz sofort nach dem Abschluss?
In der Regel nicht. Neue Verträge haben meist eine Wartezeit von einigen Wochen. Wer erst nach einer Unwetterwarnung abschließt, ist deshalb meist nicht rechtzeitig geschützt.
Quellen
- BMJV: Diskussionsvorschlag für eine bessere Absicherung gegen Elementarschäden (21.10.2026)
- BMJV: Eckpunkte Elementarschäden besser absichern
- GDV: Bundesregierung stellt Weichen für mehr Elementarschutz
- Verbraucherzentrale: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden
- GDV: So sind Schäden durch Naturgefahren versichert
- t-online (dpa, 21.05.2024): Schadenshöhe nach Hochwasser im Saarland und in Rheinland-Pfalz
