E-Bike- und Fahrradversicherung

Kurz gesagt

Ein Pedelec mit Unterstützung bis 25 km/h gilt rechtlich als Fahrrad und muss nicht versichert werden. Ein S-Pedelec bis 45 km/h braucht dagegen eine Kfz-Haftpflicht und ein Versicherungskennzeichen. Gegen Diebstahl draußen schützt die Hausratversicherung im Grundtarif meist nicht, dafür gibt es Zusatzbausteine oder eine Fahrradversicherung.

Redaktion Agentur RaimondiStand: November 2026

Für wen ist das wichtig?

Für alle, die ein teures Fahrrad oder E-Bike besitzen, es häufig im Freien abstellen oder ein S-Pedelec fahren.

Muss ich mein E-Bike versichern?

Das normale Pedelec müssen Sie nicht versichern. Nach § 1 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz ist es kein Kraftfahrzeug, wenn der Motor höchstens 0,25 kW leistet und nur beim Treten bis 25 km/h unterstützt. Eine Schiebehilfe bis 6 km/h ändert daran nichts.

Das S-Pedelec ist ein Kraftfahrzeug. Sie brauchen eine Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Das Kennzeichen gilt für ein Verkehrsjahr von März bis Februar. Auch ein Pedelec, dessen Motor durch Tuning über die genannten Grenzen hinaus unterstützt, kann versicherungspflichtig werden.

Wer zahlt, wenn ich mit dem Pedelec einen Schaden verursache?

Bei Schäden an anderen ist beim Pedelec die Privathaftpflicht zuständig, etwa nach einem Zusammenstoß mit einem parkenden Auto. Eine eigene Kfz-Haftpflicht gibt es dafür nicht. Beim S-Pedelec greift die Privathaftpflicht nicht, hier ist die Kfz-Haftpflicht zuständig.

Reicht die Hausratversicherung gegen Fahrraddiebstahl?

Die Hausratversicherung reicht nur teilweise. Laut Verbraucherzentrale besteht Schutz im Grundtarif bei Einbruchdiebstahl, also etwa aus dem verschlossenen Keller oder der Garage. Diebstahl im Freien ist meist nur gegen Aufpreis versichert.

Wie hoch die Entschädigung ausfällt und welche Bedingungen gelten, steht im Vertrag. Bei einem teuren Rad lohnt der genaue Blick, ob die vereinbarte Grenze zum Kaufpreis passt.

Wann ist eine eigene Fahrradversicherung sinnvoll?

Eine eigene Fahrradversicherung ist vor allem bei teuren Modellen eine Überlegung wert. Je nach Anbieter umfasst sie Diebstahl, Reparaturkosten und Unfallschäden. Ob auch Akku, Elektronik oder Verschleiß dazugehören, ist tarifabhängig.

Für das S-Pedelec empfiehlt die Verbraucherzentrale, über eine Teilkasko nachzudenken, die unter anderem Diebstahl abdeckt.

Was bestimmt den Beitrag?

Den Beitrag bestimmen vor allem der Wert des Rades, der Umfang des Schutzes, der Wohnort und die Selbstbeteiligung. Beim S-Pedelec kommt das Alter der Fahrerin oder des Fahrers hinzu.

Was ist versichert, was nicht?

Typischerweise versichert

  • Diebstahl im Freien je nach Baustein oder Tarif
  • Reparatur und Unfallschäden am Rad je nach Tarif
  • Schäden an anderen über die Privathaftpflicht (Pedelec) oder Kfz-Haftpflicht (S-Pedelec)

Typischerweise nicht versichert

  • Diebstahl im Freien im Grundtarif der Hausratversicherung, in der Regel
  • Schäden am eigenen Rad über die Haftpflicht
  • Leistungen, wenn vertraglich geforderte Sicherungen fehlen, je nach Bedingungen

Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.

Worauf sollten Sie achten?

  • Bewahren Sie Kaufbeleg und Rahmennummer auf und fotografieren Sie das Rad. Das hilft bei Anzeige und Schadenmeldung.
  • Prüfen Sie, welche Schlossart und Abstellregeln Ihr Vertrag verlangt.
  • Klären Sie bei Dienstrad oder Leasing vorab, welchen Schutz der Vertrag bereits enthält.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Pedelec einen Führerschein?

Nein. Für ein Pedelec bis 25 km/h gelten die Vorschriften für Fahrräder. Für ein S-Pedelec brauchen Sie mindestens die Klasse AM, die in Klasse B enthalten ist. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.

Gilt für S-Pedelecs eine Helmpflicht?

Ja, laut Verbraucherzentrale ist ein geeigneter Helm Pflicht. Außerdem sind Radwege für S-Pedelecs grundsätzlich tabu. Beim Pedelec ist der Helm freiwillig, aber empfehlenswert.

Muss ich das Versicherungskennzeichen jedes Jahr erneuern?

Ja. Es gilt jeweils für ein Verkehrsjahr von März bis Februar. Ohne gültiges Kennzeichen darf ein S-Pedelec nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.