Unternehmen und Mitarbeitende

Betriebliche Krankenversicherung für Arbeitgeber

Redaktion Agentur RaimondiAnsprechpartner: Antonio Raimondi, Allianz Generalvertreter

  • Stand: November 2026
  • 3 Minuten Lesezeit
  • 3 Quellen

Kurz gesagt

Die betriebliche Krankenversicherung, kurz bKV, ist eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Zusatzkrankenversicherung für Beschäftigte. Sie kann die Bindung an den Betrieb stärken und ist je nach Tarif oft ohne Gesundheitsprüfung möglich. Beiträge sind für den Betrieb in der Regel Betriebsausgaben. Unter engen Voraussetzungen bleiben sie als Sachbezug bis 50 Euro im Monat steuerfrei.

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Die bKV ist eine private Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Beschäftigten abschließt und meist auch bezahlt. Der Betrieb ist Versicherungsnehmer, die Beschäftigten sind die versicherten Personen. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung der Beschäftigten bleibt davon unberührt. Die bKV ergänzt sie nur.

Einen gesetzlichen Anspruch der Beschäftigten darauf gibt es nicht. Der Betrieb entscheidet, ob er das anbietet und in welchem Umfang. Leistungen, Mindestgröße und Annahmeregeln hängen vom Anbieter und Tarif ab.

Welche Vorteile hat sie für den Betrieb?

Der wichtigste Vorteil ist, dass der Betrieb den Beschäftigten eine spürbare Leistung bietet, die im Alltag genutzt wird. Eine bKV kann helfen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Ob das in Ihrem Betrieb so wirkt, lässt sich nicht vorhersagen. Sie ersetzt weder ein gutes Betriebsklima noch ein faires Gehalt.

Für die Beschäftigten kommt ein weiterer Punkt hinzu: Gruppenverträge sehen je nach Tarif oft keine individuelle Gesundheitsprüfung vor. Das kann auch Menschen mit Vorerkrankungen Zugang zu Leistungen geben, die ihnen privat schwerer zugänglich wären. Klären Sie aber vorab, welche Wartezeiten und Leistungsgrenzen gelten.

Welche Leistungen sind möglich?

Möglich sind je nach Tarif vor allem Zusatzleistungen für Bereiche, in denen die gesetzliche Kasse nur begrenzt zahlt. Die genauen Leistungen und Summen unterscheiden sich stark. Typische Bausteine sind:

  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen
  • Heilpraktiker und alternative Behandlungen
  • Krankenhausleistungen, etwa Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer
  • Budgettarife mit einem festen Jahresbetrag für verschiedene Gesundheitsleistungen

Wie wird die bKV steuerlich behandelt?

Die bKV kann unter engen Voraussetzungen als Sachbezug steuerfrei bleiben. Maßgeblich ist § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: Sachbezüge bleiben außer Ansatz, wenn der Vorteil insgesamt höchstens 50 Euro im Kalendermonat beträgt. Das gilt dann in der Regel auch für die Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV).

Entscheidend ist die Abgrenzung von Sach- und Barlohn. Der Bundesfinanzhof hat 2018 entschieden: Sachlohn liegt vor, wenn die Beschäftigten nach dem Arbeitsvertrag ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch Geld verlangen können (VI R 13/16). Zahlt der Arbeitgeber dagegen einen Zuschuss unter der Bedingung, dass die Beschäftigten selbst einen Vertrag abschließen, ist das Barlohn (VI R 16/17). In der Praxis wird daher meist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer.

Beachten Sie diese Punkte und lassen Sie sie von Ihrem Steuerberater prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung:

  • Die 50 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Schon bei geringer Überschreitung ist der gesamte Vorteil steuer- und beitragspflichtig.
  • Andere Sachbezüge desselben Monats zählen mit, etwa Tankgutscheine.
  • Zahlweise und Zufluss können eine Rolle spielen, etwa bei jährlicher Zahlung.
  • Liegt der Beitrag über der Grenze, gibt es andere Wege der Versteuerung. Auch das klärt der Steuerberater.
  • Beiträge sind beim Betrieb in der Regel als Betriebsausgaben abziehbar.

Was sollten Sie vor der Einführung klären?

Klären Sie vor allem, wer teilnimmt, was es kostet und wie Sie es Ihrem Team erklären. Folgende Fragen helfen bei der Entscheidung:

  • Wer wird versichert? Alle oder eine sachlich abgegrenzte Gruppe, etwa nach Betriebszugehörigkeit? Die Auswahl sollte nachvollziehbar sein.
  • Wie groß muss die Gruppe sein? Mindestgrößen und Teilnahmequoten sind je nach Anbieter verschieden.
  • Wer zahlt? Bei reiner Arbeitgeberfinanzierung bleibt die Sachbezug-Prüfung am einfachsten. Beteiligungen der Beschäftigten sollten Sie vorher steuerlich klären.
  • Was passiert beim Ausscheiden? Der Schutz endet in der Regel. Einzelne Anbieter ermöglichen eine private Fortführung, meist zu anderen Beiträgen.
  • Gibt es einen Betriebsrat? Binden Sie ihn frühzeitig ein.

Für welche Betriebe passt eine bKV, und für welche nicht?

Sie passt vor allem zu Betrieben, die ihre Beschäftigten langfristig binden möchten und einen laufenden Beitrag fest einplanen können. Weniger sinnvoll ist sie, wenn Budget nur vorübergehend zur Verfügung steht. Einmal eingeführte Leistungen lassen sich nur schwer wieder zurücknehmen, und eine Einstellung kann mehr Unmut auslösen als der Verzicht von Anfang an.

Auch andere Benefits können passen. Wägen Sie die bKV gegen eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Gruppenunfallversicherung ab. Fragen Sie Ihr Team, was es wirklich nutzen würde, denn eine Leistung bindet nur, wenn sie ankommt. Einen Überblick finden Sie auf unserer Seite zur betrieblichen Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Müssen alle Beschäftigten eine Gesundheitsprüfung machen?

In vielen Gruppenverträgen nicht. Das hängt aber vom Tarif und von der Gruppengröße ab. Lassen Sie sich die Annahmeregeln vor dem Abschluss schriftlich geben.

Sind 50 Euro im Monat immer steuerfrei?

Nein. Die Grenze gilt nur für echten Sachlohn und insgesamt für alle Sachbezüge des Monats. Wird sie überschritten, ist der gesamte Vorteil steuer- und beitragspflichtig. Lassen Sie das von einem Steuerberater prüfen.

Lohnt sich eine bKV auch für kleine Betriebe?

Das kann sein. Manche Anbieter nehmen auch kleine Gruppen auf, die Mindestgrößen unterscheiden sich aber. Entscheidend ist, ob Sie den Beitrag dauerhaft einplanen können.