Auto und Mobilität

Schadenfreiheitsklasse: So funktioniert der SF-Rabatt

Redaktion Agentur RaimondiAnsprechpartner: Antonio Raimondi, Allianz Generalvertreter

  • Stand: November 2026
  • 4 Minuten Lesezeit
  • 3 Quellen

Kurz gesagt

Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, zeigt, wie lange Sie ohne selbst verursachten Schaden fahren. Je höher die Klasse, desto niedriger ist in der Regel Ihr Beitrag in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko. Nach einem regulierten Schaden werden Sie zurückgestuft. Die Teilkasko kennt keine SF-Klassen. Die genauen Rabatte legt jeder Versicherer selbst fest.

Was ist die Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse ist eine Einstufung Ihres Vertrags nach Ihrem bisherigen Schadenverlauf. Sie gilt in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko, jeweils getrennt. Sie können also in beiden Bereichen unterschiedliche Klassen haben. In der Teilkasko gibt es keine SF-Klasse.

Aus der Klasse ergibt sich ein Beitragssatz, also der Prozentsatz, zu dem Sie den Grundbeitrag zahlen. Eine einheitliche Tabelle gibt es nicht. Jeder Versicherer legt Klassen, Beitragssätze und Rückstufungen in seinen Bedingungen fest. Deshalb bedeutet dieselbe Klasse bei zwei Anbietern nicht denselben Beitrag.

Vergleichen Sie Angebote immer mit Ihrer tatsächlichen Klasse und dem daraus berechneten Euro-Beitrag. Der angegebene Prozentsatz allein sagt wenig aus.

Wie entsteht Ihre SF-Klasse?

Ihre SF-Klasse entsteht durch schadenfreie Jahre: Mit jedem Jahr ohne regulierten Schaden steigen Sie in der Regel eine Stufe auf, meist zum 1. Januar. Wer ohne übernommenen Schadenverlauf startet, beginnt nach den Musterbedingungen des GDV in SF 0.

Wer seit mindestens drei Jahren einen Führerschein besitzt, kann nach diesen Musterbedingungen bereits in SF ½ starten. Weitere Sonderregeln gelten etwa für Zweitwagen. Der einzelne Versicherer kann davon abweichen.

Für die Besserstufung muss der Versicherungsschutz im Jahr lange genug bestanden haben. Nach Angaben des GDV führt erst ein ununterbrochener Schutz von mindestens sechs Monaten zur nächsten Stufe. Bei kürzerer Dauer bleibt die Einstufung unverändert. Das kann bei einem Autokauf im Herbst eine Rolle spielen.

Wann droht eine Rückstufung?

Eine Rückstufung droht, wenn Ihr Versicherer in der Haftpflicht oder Vollkasko für einen von Ihnen verursachten Schaden zahlt oder dafür Rückstellungen bildet. Sie wirkt in der Regel zum folgenden 1. Januar. Wie weit es zurückgeht, steht in der Rückstufungstabelle Ihrer Bedingungen.

Entscheidend ist die Zahl der Schäden, nicht ihre Höhe. Eine kleine Parkbeule kann also dieselbe Rückstufung auslösen wie ein teurer Unfall. Mehrere Schäden im selben Jahr wirken stärker. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass manche Anbieter besonders stark zurückstufen. Sehen Sie sich die Tabelle daher schon vor dem Abschluss an.

Ein Teilkasko-Schaden, etwa Glasbruch oder Sturm, führt nicht zur Rückstufung. Das gilt nach den Musterbedingungen auch, wenn Sie ein solches Ereignis über einen Vollkasko-Vertrag abwickeln. Prüfen Sie dies in Ihren eigenen Bedingungen.

Können Sie eine Rückstufung vermeiden?

Ja, kleinere Schäden können Sie oft selbst zahlen und so die Rückstufung vermeiden. Der Versicherer reguliert zunächst und informiert Sie danach über die Höhe. Erstatten Sie ihm den Betrag freiwillig, wird der Vertrag als schadenfrei behandelt.

Die Musterbedingungen des GDV nennen für die Haftpflicht eine Grenze von 500 Euro und sechs Monate Zeit. Ihr Vertrag kann andere Werte vorsehen. Fragen Sie vor einer Entscheidung, welche Rückstufung konkret droht und was sie über die Jahre kostet. Melden Sie einen Haftpflichtschaden trotzdem immer fristgerecht, wie der Beitrag Schaden richtig melden erklärt.

Können Sie Ihre SF-Klasse mitnehmen oder übertragen?

Ja, beim Wechsel des Versicherers wird der Schadenverlauf in der Regel mitgenommen. Der neue Versicherer fragt ihn elektronisch beim alten ab. Sie müssen dafür meist nichts tun. Lassen Sie sich die gemeldete Einstufung aber bestätigen, denn die Verbraucherzentrale berichtet von Beschwerden über schlechtere Einstufungen als erwartet.

Eine Übertragung auf eine andere Person ist nur eingeschränkt möglich. Die Musterbedingungen sehen sie zum Beispiel unter Ehepartnern, zwischen Eltern und Kindern vor. Zusätzlich gilt:

  • Übernommen werden nur die Jahre, in denen Sie das Fahrzeug überwiegend selbst gefahren sind, und Sie müssen das glaubhaft machen.
  • Sie brauchten in diesem Zeitraum eine gültige Fahrerlaubnis.
  • Die abgebende Person verliert ihren Rabatt in vollem Umfang.
  • Fragen Sie vorher nach, welche Regeln Ihr Versicherer anwendet. Sie unterscheiden sich.

Was leistet ein Rabattschutz?

Ein Rabattschutz verhindert die Rückstufung nach einem Schaden, wirkt aber nur beim aktuellen Versicherer. Er kostet meist Beitrag und ist oft an Bedingungen wie eine bestimmte Klasse geknüpft.

Der wichtigste Haken zeigt sich beim Wechsel: Der neue Versicherer erhält Ihren tatsächlichen Schadenverlauf und stuft Sie danach ein. Eine Sonderstufe aus einer Aktion muss er ebenfalls nicht übernehmen. Ein günstiger Wechsel nach einem Schaden kann sich dadurch als teurer erweisen als erwartet. Wann und wie Sie wechseln können, steht im Beitrag Kfz-Versicherung wechseln.

Was passiert bei einer Pause ohne Auto?

Nach einer Pause bleibt Ihr Rabatt zunächst erhalten, geht aber mit der Zeit verloren. Der GDV beschreibt das so: Bei einer Unterbrechung von mehr als zwölf Monaten wird für jedes weitere angefangene Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr abgezogen. Nach mehr als sieben Jahren verfällt der Rabatt vollständig. Prüfen Sie vor einem Verzicht auf das Auto die Regeln Ihres Vertrags.

Häufige Fragen

Gilt die SF-Klasse für die Teilkasko?

Nein. SF-Klassen gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko. Ein Schaden in der Teilkasko führt nicht zur Rückstufung, Sie zahlen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Wie hoch ist der Rabatt in meiner SF-Klasse?

Das legt jeder Versicherer selbst fest. Den Beitragssatz finden Sie in Ihrem Versicherungsschein und in den Tabellen Ihrer Bedingungen.

Kann ich die SF-Klasse meiner Eltern übernehmen?

Das ist möglich, aber nur unter Bedingungen. Meist zählen nur die Zeiten, in denen Sie das Auto überwiegend selbst gefahren sind. Ihre Eltern verlieren den Rabatt dabei.